Schauliste Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
Um zum Studium zugelassen zu werden, MUSS eine begleitende Teilzeitberufstätigkeit von wöchentlich mindestens 15 Stunden und maximal 22 Stunden im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung (0-10 Jahre) nachgewiesen werden.
Wenn Sie nach Möglichkeiten einer finanziellen Förderung für Ihr Studium suchen, können Sie sich auf den Seiten von "Frühpädagogik studieren!" der Robert-Bosch-Stiftung über unterschiedliche Formen der Studienförderung informieren.